Rechtliches, Spenden, Steuern


Eine Treuhandstiftung ist die Unterstiftung einer bereits bestehenden Trägerstiftung. Zwischen dieser und der zu gründenden Treuhandstiftung wird ein Vertrag aufgesetzt. Der Treuhänder kümmert sich gemäß Treuhandvertrag um administrative Aufgaben der Treuhandstiftung. So ist es durch die Organisation der Trägerstiftung auch möglich, eigene Stiftungszwecke weiter verfolgen zu lassen, wenn man selbst nicht mehr in der Lage ist, dies mit eigener Kraft zu tun. 

In unserer Satzung und dem Stiftungsvertrag mit der Sonnenfeld-Stiftung ist sowohl der Stiftungszweck, als auch die Verwendung der Gelder so vereinbart, dass das Fortbestehen und Wirken der HERRMANN-STIFTUNG-BERLIN auch über den eigenen Tod der beiden Stifter hinaus, zeitlich unbegrenzt garantiert ist.

Die Herrmann-Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Die Stiftung ist selbstlos tätig. 
Aus diesem Grund braucht die Treuhandstiftung dem Finanzamt keine Steuern abführen und kann selbstverständlich rechtmäßige Spendenbescheinigungen ausstellen. 

Für die Stifter selbst, liegt der wahre Wert der finanziellen Zuwendungen aber in der Zuversicht, die den betroffenen Menschen durch die Hoffnung auf Fortschritte in der Forschung gegeben werden kann.
Sicher eine der besten Investitionen, die es gibt!

Spenden für den beschriebenen Stiftungszweck sind also herzlich willkommen. Für unsere Stiftung wurde ein Unterkonto bei der Sonnenfeld-Stiftung eingerichtet: 


Sonnenfeld-Stiftung (für Herrmann-Stiftung-Berlin)

VR-Bank Westermünsterland eG

IBAN: DE42 428613870054718806