Rechtliches, Spenden, Steuer


Eine Treuhandstiftung ist die Unterstiftung einer bereits bestehenden Trägerstiftung. Zwischen dieser und der zu gründenden Treuhandstiftung wird ein Vertrag aufgesetzt. Der Treuhänder kümmert sich gemäß Treuhandvertrag um administrative Aufgaben der Treuhandstiftung. So ist es durch die Organisation der Trägerstiftung auch möglich, eigene Stiftungszwecke weiter verfolgen zu lassen, wenn man selbst nicht mehr in der Lage ist, dies mit eigener Kraft zu tun. 

In unserer Satzung und dem Stiftungsvertrag mit der Sonnenfeld-Stiftung ist sowohl der Stiftungszweck, als auch die Verwendung der Gelder so vereinbart, dass das Fortbestehen und Wirken der HERRMANN-STIFTUNG-BERLIN auch über unseren eigenen Tod hinaus, zeitlich unbegrenzt garantiert ist.

Die Herrmann-Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Die Stiftung ist selbstlos tätig. 
Aus diesem Grund braucht die Treuhandstiftung dem Finanzamt keine Steuern abführen und kann selbstverständlich rechtmäßige Spendenbescheinigungen ausstellen. 

Für uns als Stifter selbst, liegt der wahre Wert von finanziellen Zuwendungen aber in der Zuversicht, die betroffenen Menschen durch die Hoffnung auf Fortschritte in der Forschung gegeben werden kann.
Sicher eine der besten Investitionen, die es gibt!

Spenden für den beschriebenen Stiftungszweck sind herzlich willkommen. 

Konto:  
Sonnenfeld-Stiftung: Treuhandstiftung „Herrmann-Stiftung-Berlin“
Commerzbank AG, Wealth Management Englerallee 40, 14195 Berlin
IBAN: DE51 1004 0000 0689 6559 00